Die STIFTUNG verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der allgemeinen  und steuerrechtlichen Gesetzgebung.
 
Hauptzweck der STIFTUNG ist die gemeinnützige Förderung der Tier- und Agrarwissenschaften, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen Forschung durch die Vergabe von Forschungsspenden, die Ausrichtung von tier- und agrarwissenschaftlichen Fachtagungen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit Stipendien, Zuschüssen und Preisverleihungen.
 
Zum Stiftungszweck gehört ferner die gemeinnützige Förderung anderer wissenschaftlicher Forschungen durch Vergabe von Forschungsspenden an Forschungseinrichtungen bzw. Wissenschaftler.
 
Als Nebenzweck soll die STIFTUNG auch gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung verfolgen, und zwar durch Spenden an Träger der Alterspflege und -hilfe, der Jugendhilfe und sonstiger karitativer Einrichtungen sowie des Umwelt- und Naturschutzes. Diese Zuwendungen dürfen nur an als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Körperschaften geleistet werden, und die STIFTUNG darf ihre Mittel für diese Nebenzwecke nur teilweise verwenden.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Antragsteller:
 
Merkblatt für Antragsteller als PDF zum Download