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| Die STIFTUNG verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der allgemeinen und steuerrechtlichen Gesetzgebung. |
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| Hauptzweck der STIFTUNG ist die gemeinnützige Förderung der Tier- und Agrarwissenschaften, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen Forschung durch die Vergabe von Forschungsspenden, die Ausrichtung von tier- und agrarwissenschaftlichen Fachtagungen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit Stipendien, Zuschüssen und Preisverleihungen. |
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| Zum Stiftungszweck gehört ferner die gemeinnützige Förderung anderer wissenschaftlicher Forschungen durch Vergabe von Forschungsspenden an Forschungseinrichtungen bzw. Wissenschaftler. |
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| Als Nebenzweck soll die STIFTUNG auch gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung verfolgen, und zwar durch Spenden an Träger der Alterspflege und -hilfe, der Jugendhilfe und sonstiger karitativer Einrichtungen sowie des Umwelt- und Naturschutzes. Diese Zuwendungen dürfen nur an als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Körperschaften geleistet werden, und die STIFTUNG darf ihre Mittel für diese Nebenzwecke nur teilweise verwenden. |
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| Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Antragsteller: |
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| Merkblatt für Antragsteller als PDF zum Download |
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