Förderung

 
Gemäß Stiftungszweck werden innerhalb der verfügbaren Finanzmittel alle Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Tier- und Agrarwissenschaften gefördert. Hierbei soll die Förderung vorrangig in solchen Fällen erfolgen, in denen eine Förderung durch andere Institutionen, wie z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Frauenhofer-Gesellschaft und Bundes- und Landesministerien, aus haus-haltsrechtlichen oder anderen Gründen nicht möglich ist.
 
Die Förderung erfolgt in der Regel durch Spenden an wissenschaftliche Einrichtungen, durch Stipendien an Nachwuchswissenschaftler, durch Zuschüsse und Preisverleihungen für junge Wissenschaftler, Doktoranden und Studenten.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Antragsteller:
 
Merkblatt für Antragsteller als PDF zum Download