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| Gemäß Stiftungszweck werden innerhalb der verfügbaren Finanzmittel alle Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Tier- und Agrarwissenschaften gefördert. Hierbei soll die Förderung vorrangig in solchen Fällen erfolgen, in denen eine Förderung durch andere Institutionen, wie z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Frauenhofer-Gesellschaft und Bundes- und Landesministerien, aus haus-haltsrechtlichen oder anderen Gründen nicht möglich ist. |
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| Die Förderung erfolgt in der Regel durch Spenden an wissenschaftliche Einrichtungen, durch Stipendien an Nachwuchswissenschaftler, durch Zuschüsse und Preisverleihungen für junge Wissenschaftler, Doktoranden und Studenten. |
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| Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Antragsteller: |
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| Merkblatt für Antragsteller als PDF zum Download |
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