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Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfolgt u.a. durch Promotionsstipendien.
Stipendien werden im Regelfall für die in einem Forschungsvorhaben tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Doktoranden) gewährt. Anträge auf Stipendien müssen daher von dem betreuenden Hochschullehrer (Doktorvater) gestellt werden, wobei das Arbeitsprogramm und die Eignung des Doktoranden (der Doktorandin) dargestellt werden sollen. Die Eignung soll durch Kopien der Zeugnisse und einen Lebenslauf belegt werden. Das Stipendium wird unmittelbar an den Stipendiaten gezahlt, begründet jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen Stipendiaten und Stiftung.
Für wissenschaftliche Untersuchungen können begründete Anträge auf Forschungsspenden gestellt werden.
Die Stiftung gewährt auf Antrag Zuschüsse zu Fortbildungs-maßnahmen, Reisen, Tagungen und Druckkosten, soweit diese dem Stiftungszweck entsprechen.