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H. Wilhelm Schaumann Forschung

Förderung

Die H. Wilhelm Schaumann Forschung fördert wissenschaftlichen Nachwuchs durch Promotionsstipendien, leistet Forschungsspenden und gewährt Zuschüsse, die dem Stiftungszweck entsprechen. Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf dieser Seite.

Promotionsstipendien

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfolgt u.a. durch Promotionsstipendien. Stipendien werden im Regelfall für die in einem Forschungsvorhaben tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Doktoranden) gewährt. Anträge auf Stipendien müssen daher von dem betreuenden Hochschullehrer (Doktorvater) gestellt werden, wobei das Arbeitsprogramm und die Eignung des Doktoranden (der Doktorandin) dargestellt werden sollen. Die Eignung soll durch Kopien der Zeugnisse und einen Lebenslauf belegt werden. Das Stipendium wird unmittelbar an den Stipendiaten gezahlt, begründet jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen Stipendiaten und Stiftung.

Forschungsspenden

Für wissenschaftliche Untersuchungen können begründete Anträge auf Forschungsspenden gestellt werden.

Zuschüsse

Die Stiftung gewährt auf Antrag Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen, Reisen, Tagungen und Druckkosten, soweit diese dem Stiftungszweck entsprechen.

Anträge - Antragsstellung

Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anträge auf Förderung wissenschaftlicher Vorhaben sollen von den verantwortlichen Institutsdirektoren bzw. leitenden Wissenschaftlern schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Die Anträge sind so zu begründen, dass eine hinreichende Begutachtung durch die Kuratoren der Stiftung möglich ist. Außer dem üblicherweise in Anträgen darzustellenden Sachstand sowie Arbeitsplänen ist auch zu begründen, warum dieser Antrag nicht mit Aussicht auf Erfolg bei anderen Fördereinrichtungen vorgelegt wird.

Die Stiftung erteilt grundsätzlich keine Forschungsaufträge im Sinne der Entgeltsordnung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und übernimmt daher auch keinen Gemeinkostenanteil.

Forschungsvorhaben werden durch Spenden gefördert, so dass der Empfänger der Förderung keine konkrete Gegenleistung erbringt, sondern lediglich über den Fortgang seiner Ergebnisse berichtet. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben sollen veröffentlicht werden. Veröffentlichungen und Dissertationen sollen an hervorgehobener Stelle auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF, Merkblatt für Antragsteller, zum Download.

Merkblatt - Antragsteller

Dateiname Typ Größe Aktion
Merkblatt für Antragsteller PDF 0,10 MB Download